Rechtsgebiete Kanzlei Speth
Unsere Leistungen
In meiner Tätigkeit bei einem gewerkschaftlichen Dachverband des öffentlichen Dienstes habe ich mich hauptsächlich mit den unten aufgeführten – teils sehr speziellen – Rechtsgebieten beschäftigt und kann daher eine hohe Expertise in den genannten Bereichen aufweisen.
Ich weiß, wie das behördliche Gegenüber arbeitet und kann aus Erfahrung schnell beurteilen, mit welcher Strategie ich Ihnen zum bestmöglichen Ergebnis verhelfen kann.
Die genannten Rechtsgebiete sind dabei nicht abschließend zu verstehen – sollten Sie zu einem anderen Gebiet Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren. Gerne können wir in einem ersten gemeinsamen Telefonat besprechen, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Strafverteidigung
(allgemeines Strafrecht wie BtMG, Körperverletzung, Betrug, Sexualdelikte)
Den größten Druck verspüren Sie vermutlich, wenn Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind. Hier kann ich Ihnen helfen. Die meisten meiner Mandate konnte ich mit einer Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren abschließen.
Gemeinsam besprechen wir – nach Einsicht in die Ermittlungsakte – ob und wie man sich zu dem Vorwurf positioniert. Grundsätzlich gilt der dringende Rat, dass Sie sich vorher nicht zu den Vorwürfen gegenüber den Ermittlungsbehörden oder Dritten äußern sollten.
Disziplinarrecht
(Beamte, Soldaten, Richter)
Ähnliches gilt im Disziplinarverfahren: Beamte, Soldaten und Richter, denen ein Dienstvergehen vorgeworfen wird, sehen sich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt. Je nach Schwere des Vergehens können unterschiedliche Maßnahmen durch den Dienstherrn ergriffen werden. Diese reichen von milden Maßnahmen wie einer Ermahnung oder einem Verweis bis hin zu schwerwiegenden Maßnahmen wie der Kürzung der Bezüge, der Degradierung oder der Entfernung aus dem Dienst.
Auch hier gilt: äußern Sie sich nicht ohne Ihren Anwalt zu den Vorwürfen! Sobald Ihnen eine Einleitungsverfügung ausgehändigt wird, setzen Sie sich mit einem kompetenten Anwalt in Verbindung.
Recht des öffentlichen Dienstes
(Besoldung, Versorgung, Beihilfe, sonstiges Beamtenrecht wie Laufbahnrecht, Beförderung, Einstellung, Entlassung)
Ebenfalls aus meiner langjährigen Tätigkeit bei einem gewerkschaftlichen Dachverband des öffentlichen Dienstes weiß ich Ihre Ansprüche aus dem Dienstverhältnis gegenüber Ihrem Dienstherrn geltend zu machen und durchzusetzen. Ich kenne die Einzelheiten des Beamtenrechts sehr gut und kann schnell beurteilen, ob Ihr Anliegen Erfolg verspricht.
Tarifrecht
(Ansprüche aus TVöD, TV-L etc., Eingruppierung)
Auch Angestellte des öffentlichen Dienstes habe ich in der Vergangenheit erfolgreich vertreten und mir dabei umfassende und tiefgreifende Fachkenntnisse über die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes erarbeitet. Ich weiß Ihre Ansprüche bei der richtigen Dienststelle geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei gehe ich mit Bedacht und Weitsicht vor, um Ihr Arbeitsverhältnis auch für die Zukunft nicht zu belasten. Geht es um tarifvertragliche Ansprüche oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, beachten Sie bitte, dass Tarifverträge regelmäßig eine Verfallklausel vorsehen, wonach die Ansprüche binnen drei oder sechs Monaten geltend gemacht werden müssen, andernfalls verfallen sie.
Allgemeines Arbeitsrecht
(öffentlicher Dienst und nicht öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse, Abmahnung, Kündigung, Arbeitsverträge)
Auch wenn Sie nicht im öffentlichen Dienst, sondern in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, können Sie meine Dienste in Anspruch nehmen. Das Arbeitsrecht gehört seit langer Zeit zu meinem Repertoire und ich verfüge über eine entsprechende Erfahrung.
Allgemeines Zivilrecht
Geltendmachung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aus Verträgen und anderen Schuldverhältnissen, aus unerlaubter Handlung – z.B. bei einem Verkehrsunfall – , insbesondere Schadenersatz inklusive Schmerzensgeld, spiegelbildlich dazu auch die Abwehr der o.g. Ansprüche. Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem allgemeinen Zivilrecht habe ich bereits zu Beginn meiner Ausbildung gelernt und lange Jahre als Rechtsanwalt praktiziert. Auch hier bin ich gerne für Sie tätig.